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AGB*

1. Das Angebot von Komfort-Wohnen erfolgt aufgrund der vom Auftraggeber oder Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

2. Die Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ortsüblichen Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

3. Der Maklervertrag mit Komfort-Wohnen kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung aber auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposées und seiner Bedingungen zustande.

4. Komfort-Wohnen ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.

5. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (Ersatzgeschäft: z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.

6. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit dem von uns unterbreiteten Angebot steht. Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns vom Kunden mitzuteilen.

7. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Provisionsforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht rechtskräftig festgestellt wurde.

8. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Angebots mitzuteilen.

9. An Provision sind bei Vertragsabschluss, die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge zu zahlen. Grundsätzlich ist bei Immobilienverkäufen jeder Art eine Provision von 6% des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer fällig und bei Abschluss des Kaufvertrages zu Lasten des Käufers zu zahlen. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

10. Bei der Vermittlung von Mietwohnungen werden zwei Monatskaltmieten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu Lasten des Vermieters fällig. Ein Provisionsanspruch besteht auch, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.